Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 232.597.400 EUR und in den Aufwendungen auf 230.942.315 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Finanzhaushalts      

a)      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

12.448.085 EUR,

b)      keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,

c)      keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.

-         Veränderung des Stellenplanes. Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 11.06.2008 beschlossene Stellenplan.