Landrat Jakoubek gibt den Beschluss der DADINA-Verbandsversammlung vom 5. März 2008 zur Direktvergabe sowie die der Beschlussfassung zu Grunde liegende Beschlussvorlage samt Anlagen (Eckpunktepapier und Kurzgutachten „Direktvergabe Darmstadt“ der Kanzlei BBG und Partner) zur Kenntnis.

 

Im Hinblick auf Ziffer fünf des DADINA-Verbandsversammlungsbeschlusses (ehemals Ziffer vier der DADINA-Beschlussvorlage) steht die Umsetzung des Beschlusses und somit die Direktvergabe beziehungsweise Konzessionserteilung unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch den Erwerb entsprechender Geschäftsanteile an der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG und ihrer Verwaltungs-GmbH sowie entsprechende Stimmrechtsregelungen den Zugriff wie auf eine eigene Dienststelle auf den Auftragnehmer der DADINA herstellen. Auf die entsprechenden Beschlussvorlagen zum Anteilserwerb wird verwiesen.

 

Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Zuständigkeit für rein innerstädtische Verkehre nicht der DADINA übertragen hat, ist sie – anders als der Landkreis Darmstadt-Dieburg - selbst auch unmittelbar als Auftraggeber betroffen.